english version   Deutsche Version   version francaise    
  : Startseite > Kontakt > AGB

AGB


Allgemeine Gesch�ftsbedingungen der MSD GmbH 01/2010

(> zum Download als PDF-Dokument)


�1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Vertragspartner des Kunden ist die MSD GmbH, Stollenberg 8, 77770 Durbach.
(2) Unsere Lieferungen erfolgen nur auf Grund nachstehender Bedingungen.
(3) Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur g�ltig, wenn sie
ausdr�cklich und schriftlich vereinbart werden.
(4) Abweichende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
Vielmehr gilt die Bestellung als vorbehaltlose Anerkennung unserer Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen.
(5) Anspr�che des Bestellers k�nnen ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.

�2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes ausdr�cklich
vereinbart ist.
(2) Bestellungen sind erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich best�tigt sind.
Entsprechendes gilt auch f�r telefonische und m�ndliche Abmachungen und Zusicherungen. Auch
Nebenabreden und �nderungen bed�rfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Best�tigung.
Als zugesicherte Eigenschaften gelten nur Eigenschaften, die ausdr�cklich und schriftlich
zugesichert sind.
(3) Die in unseren Katalogen und Prospekten gemachten Angaben und Beschreibungen sind nur
ma�geblich, wenn nicht ausdr�cklich auf Abweichungen hingewiesen wird. Sollten
produktionsbedingt oder aus sonstigen Gr�nden �nderungen von in den Katalogen und
Prospekten angegebenen Ma�en, Gewichten, Abbildungen oder Zeichnungen ergeben, so wird
der Besteller in einem verbindlichen Angebot auf die relevanten �nderungen hingewiesen. Nimmt
er dieses Angebot durch schriftliche Erkl�rung an sind allein die ge�nderten Leistungsangaben
verbindlich. Es bedarf keiner weiteren schriftlichen Best�tigung nach Klausel �2.(2). Als Annahme
dieses Angebots gilt, wenn der Besteller binnen zwei Wochen ab Zugang des ge�nderten
Angebotes keine Ablehnung erkl�rt. Geringf�gige Abweichungen von den Leistungsangaben sind
als vertragsgem�� hinzunehmen, sofern sie den vertragsm��igen Gebrauch der Sache nicht
beeintr�chtigen. Diese Abweichungen bed�rfen keiner Mitteilung. Offensichtliche Irrt�mer, Druck-,
Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind f�r uns nicht verbindlich und geben keinen
Anspruch auf Erf�llung.
(4) Der Besteller �bernimmt f�r die Verbindlichkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie
Zeichnungen, Lehren, Muster oder dergleichen die volle Haftung. M�ndliche Angaben �ber
Abmessungen, Toleranzen oder dergleichen bed�rfen der schriftlichen Best�tigung. F�r
vorgeschriebene Ma�e behalten wir uns einen durch die Anfertigung gebotenen Spielraum vor.
Besondere Anforderungen, genaue Ma�haftigkeit, sind in jedem Einzelfall zu vereinbaren.
(5) An Kostenvoranschl�gen, Skizzen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie d�rfen ohne unsere Zustimmung weder Dritten zug�nglich
gemacht, noch f�r andere Zwecke, insbesondere Selbstanfertigung, verwendet werden. Auf
Verlangen sind sie unverz�glich an uns zur�ck zu senden.
(6) Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.

�3 Umfang der Lieferung
(1) F�r den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbest�tigung oder das angenommene
verbindliche Angebot gem�� Klausel �2.(3) ma�gebend.
(2) Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies vereinbart ist. Auf eventuelle
Restgefahren weisen wir schriftlich hin.
(3) F�r elektrotechnisches Zubeh�r (Motoren etc.) gelten die allgemeinen Vorschriften EN 292-1,
EN 292-2, EN 294 und EN811, soweit sie Ausf�hrung und Leistung betreffen.
(4) Konstruktions- oder Form�nderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf
Forderungen des Gesetzgebers zur�ckzuf�hren sind bleiben w�hrend der Lieferzeit vorbehalten,
sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ge�ndert wird und die �nderung f�r den Besteller
zumutbar sind.

�4 Preise
(1) Unsere Preise gelten in Euro ab Werk ausschlie�lich Verpackung und Versicherung sowie zzgl.
der jeweils am Tage der Fakturierung g�ltigen Mehrwertsteuer.
(2) Preise oder Zuschl�ge f�r Franko-, FOB-, C&F-, CIF-Lieferung, etc. sind unverbindlich und
erh�hen sich gegebenenfalls nach Ma�gabe der eingetretenen Tarif�nderungen.
(3) Ist der Besteller Unternehmer, sind Preis�nderungen zul�ssig, wenn zwischen Vertragsabschluss
und vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erh�hen sich danach bis zur
Fertigstellung der Lieferung die L�hne, Materialkosten oder die marktm��igen Einstandspreise so
sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erh�hen. Der
Besteller ist zum R�cktritt nur berechtigt, wenn die Preiserh�hung den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich �bersteigt.

�5 Zahlungsbedingungen
(1) Soweit in der Auftragsbest�tigung oder dem angenommenen verbindlichen Angebot gem��
Klausel �2(3) nichts anderes festgelegt ist, gelten die nachstehenden Zahlungsbedingungen.
(2) Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei
Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gew�hren wir 2 % Skonto, sofern keine
abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) F�r Sonderanfertigungen, d.h. Anfertigungen, die von katalogm��igen Anfertigungen abweichen,
und f�r Auftr�ge �ber Standardartikel, deren Wert EUR 10.000,- �bersteigt, gilt folgende
Zahlungsbedingung als vereinbart:
30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung
30% des Auftragswertes bei Fertigmeldung jedoch vor Auslieferung
30% des Auftragswertes bei Rechnungsausstellung
10% des Auftragswertes 30 Tage nach Rechnungsdatum
Jeweils netto und inklusive anteilige MwSt.
(4) Bei Sondermaschinen wird eine abweichende Zahlungsweise schriftlich festgelegt.
(5) Schecks werden nur zahlungshalber hereingenommen. Wechselzahlungen werden nicht
akzeptiert.
(6) Bei versp�teter Zahlung werden - ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf - unter
Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in H�he von 5%-Punkte �ber
dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Ist der Besteller Unternehmer, so werden Zinsen �ber in
H�he von 8%- Punkte �ber dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
(7) Die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskr�ftig festgestellten Gegenforderungen ist
zul�ssig. Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des �ffentlichen Rechts oder ein
�ffentlich rechtliches Sonderverm�gen, ist die Zur�ckhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher
von uns nicht anerkannten Gegenanspr�chen nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit
solchen.
(8) Wird nach Vertragsabschluss eine ung�nstige Finanz- oder Verm�genslage des Bestellers
bekannt, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung oder hinreichende Sicherung zu verlangen oder
auch ohne Verpflichtung zum Schadenersatz vom Vertrag zur�ckzutreten sowie die Erf�llung
noch auszuf�hrender Auftr�ge zur�ckzustellen.
(9) Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Bestellers ist die Kaufpreisforderung in voller H�he
sofort f�llig. Zugleich gelten alle vorgesehenen Rabatte, Bonifikationen usw. als verfallen, so dass
der Besteller die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat.
(10) Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber nach besonderer Vereinbarung angenommen.
Diskontspesen tr�gt der Besteller.

�6 Lieferzeit
(1) Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle Voraussetzungen f�r die Ausf�hrung des Auftrages
vorliegen, insbesondere s�mtliche Einzelheiten der Ausf�hrung klargestellt (u.a. angeforderte
Pl�ne oder Muster f�r die Einrichtungen der bestellten Maschinen und Ger�te bei uns vorliegen)
und beide Parteien �ber alle Bedingungen des Vertrages einig sind. Sie bezieht sich auf die
Fertigstellung im Werk.
(2) Die Lieferzeit beginnt erst mit Erf�llung aller Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere nach
Eingang der vereinbarten Anzahlung.
(3) Unvorhergesehene Ereignisse, z.B. Betriebsst�rungen, Streik, Aussperrungen, Ausschuss eines
nicht sofort ersetzbaren Teiles im eigenen Werk oder beim Unterlieferer sowie Verzug desselben
oder notwendige �nderungen aufgrund neuer Erkenntnisse verl�ngern die Lieferzeit angemessen,
und zwar auch dann, wenn sie w�hrend eines Lieferverzuges eintreten. Das gleiche tritt ein, wenn
beh�rdliche oder sonstige f�r die Ausf�hrung von Lieferungen erforderliche Genehmigungen oder
Unterlagen Dritter nicht rechtzeitig eingehen, ebenso bei nachtr�glicher �nderung der Bestellung.
Der Besteller wird �ber solche Verl�ngerungen der Lieferzeit informiert.
(4) Teilleistungen sind zul�ssig, sofern der Besteller Unternehmer ist. F�r sie gelten die
Zahlungsbestimmungen gem�� �5 entsprechend.
(5) Geraten wir im �brigen in Verzug, so kann der Besteller im Schadensfall eine Entsch�digung von
h�chstens 0,5 % des Preises der r�ckst�ndigen Lieferung f�r jeden vollen Monat der Versp�tung,
keinesfalls aber mehr als 5 % des Wertes der r�ckst�ndigen Lieferung beanspruchen. Ein
Anspruch auf Konventionalstrafe bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferers.
(6) Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verz�gert, so sind wir berechtigt, beginnend zwei
Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten zu
berechnen. Die Lagerung in unserem Werk berechnen wir mit mindestens 0,5 % des
Rechnungsbetrages f�r jeden Monat oder die tats�chlichen Lagerkosten. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Frist k�nnen wir anderweitig �ber die Ware verf�gen und den Besteller mit angemessen
verl�ngerter Frist beliefern.

�7 Gefahren�bergang
(1) Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk auf den Besteller �ber, sofern der Besteller Unternehmer
ist. F�r Transportsch�den �bernehmen wir keine Haftung, auch dann nicht, wenn Frankolieferung
vereinbart wurde.
(2) Verz�gert sich der Versand in Folge von Umst�nden, die wir nicht zu vertreten haben, so geht
bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller �ber, sofern der Besteller
Unternehmer ist.
(3) Versicherungen gegen Transportsch�den erfolgen auf Kosten des Bestellers, sofern keine
nachweisliche Selbstversicherung vorliegt und der Besteller Unternehmer ist.

�8 Verpackung und Versand
(1) Die Waren werden nach unserem Ermessen in handels�blicher Weise verpackt und versandt.
(2) Die Verpackung wird mit den Selbstkosten berechnet. Eine Gutschrift von h�chstens 2/3 des
berechneten Wertes bei frachtfreier R�cksendung des Verpackungsmaterials in
wiederverwendungsf�higem Zustand erfolgt nur bei vorhergehender schriftlicher Zusage.
(3) Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel erfolgt, falls keine besondere Anweisung
vorliegt, nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung f�r billigere Verfrachtung oder
k�rzeren Weg.
(4) Kann die Ablieferung versandbereiter Waren in Folge von Umst�nden, die wir nicht zu vertreten
haben, zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht erfolgen, so geht deren Lagerung bei uns oder Dritten
auf Rechnung des Bestellers.
(5) Wir verwenden wiederverwertbare Verpackungen. Sonderverpackungen bestehen aus
unbehandeltem Holz.

�9 Inbetriebsetzung
(1) Die bei der Inbetriebsetzung entstehenden Aufwendungen f�r Monteur- und Ausl�sungss�tze
tr�gt der Besteller, insbesondere auch f�r �berstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit nach
deutschem Recht. Reise- und Wartezeit gelten als Arbeitszeit.
(2) Die Kosten f�r die Hin- und R�ckfahrt, sowie f�r die Bef�rderung der Werkzeuge und des
Reisegep�cks tr�gt der Besteller.

�10 Garantie, Haftung f�r M�ngel der Lieferung
(1) Werden Teile, die einem erh�hten Verschlei� ausgesetzt sind unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeintr�chtigt, so wird vermutet, dass die Beeintr�chtigung
verschlei�bedingt ist, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder der Art der
Beeintr�chtigung unvereinbar.
(2) M�ngel sind unverz�glich schriftlich anzuzeigen. Die auf Grund einer verz�gerten M�ngelanzeige
entstandenen Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. � 377 HGB bleibt daneben unber�hrt. Die
R�ge offensichtlicher M�ngel seitens eines Unternehmers hat unverz�glich zu erfolgen. F�r
sonstige M�ngel gilt die R�ge als unverz�glich, wenn sie sp�testens zwei Wochen nach
Ablieferung nach ihrer Entdeckung erfolgen. Transportsch�den k�nnen nur anerkannt werden,
wenn keine reine Quittung erteilt wurde.
(3) Ist der Besteller Unternehmer und verz�gert sich der Versand, die Aufstellung oder die
Inbetriebnahme in Folge von Umst�nden, die wir nicht zu vertreten haben, so erlischt die Haftung
sp�testens 12 Monate nach Gefahren�bergang.
(4) Wir haften nicht f�r Sch�den in Folge von unsachgem��er oder ungeeigneter Verwendung,
fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritter, nat�rlicher
Abnutzung, fehlerhafter oder nachl�ssiger Behandlung, �berm��iger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel, Eindringen von Fremdk�rpern, mangelhafter Arbeiten an Lieferungen
Dritter oder �u�erer Einfl�sse.
(5) F�r Fremderzeugnisse haften wir nur in dem zeitlichen und sachlichen Umfange, in dem der
Unterlieferer uns gegen�ber die Gew�hr �bernommen hat.
(6) Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, da wir anderenfalls von der M�ngelhaftung befreit
sind. Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstandenen Kosten tragen wir �
soweit die Beanstandung berechtigt ist � die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
(7) Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten
tragen wir � soweit die Beanstandung berechtig ist � die Kosten des Ersatzst�ckes ab Werk. Alle
�brigen Kosten einschlie�lich Reise- und Montagekosten, tr�gt der Besteller.
(8) Der Garantieanspruch erlischt, sobald der Besteller oder durch ihn beauftragte Dritte
eigenm�chtige �nderungen oder Instandsetzungsarbeiten - auch zur Inbetriebnahme- ohne
unsere schriftliche Genehmigung vornehmen.
(9) Ein Anspruch auf Ersatz von Sch�den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
besteht nicht, wenn der Schaden nicht auf Grund einer Zusicherung entstanden ist.

�11 Haftungsumfang
(1) Unsere Haftung f�r eigene Pflichtverletzungen sowie f�r solche unserer Verrichtungs- und
Erf�llungshilfen ist der Vorsatz auf grobe Fahrl�ssigkeit beschr�nkt. Von dieser Beschr�nkung
ausgeschlossen ist die Haftung wegen der Verletzung von Leben, K�rper und Gesundheit.

�12 R�cktritt, Minderung und Schadenersatz
(1) Der Besteller hat ein R�cktrittsrecht, ein Recht auf Minderung, - wenn wir eine uns gesetzte
angemessene Nachfrist f�r die Beseitigung eines durch uns zu vertretenden Mangels fruchtlos
haben verstreichen lassen, - wenn die Ausbesserung oder Beschaffung eines geeigneten
Ersatzst�ckes unm�glich ist, - wenn die Beseitigung eines uns nachgewiesenen Mangels durch
uns verweigert wird.
(2) Ein Gew�hrleistungsanspruch des Bestellers auf Schadensersatz statt der Leistung ist
ausgeschlossen.

�13 Recht des Lieferers auf R�cktritt
(1) F�r den Fall sich nachtr�glich herausstellenden Unverm�gens zur Vertragserf�llung, steht uns
ebenfalls das Recht zu, vom Vertrag ganz oder teilweise zur�ckzutreten.
(2) Schadensersatzanspr�che des Bestellers wegen eines solchen R�cktritts sind ausgeschlossen.

�14 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Tilgung aller aus der
Gesch�ftsverbindung zwischen uns und dem Besteller erwachsenen Forderungen vor. Ist der
Besteller Unternehmer, eine juristische Person des �ffentlichen Rechts oder ein �ffentlichrechtliches
Sonderverm�gen, so behalten wir uns dar�ber hinaus gehend das Eigentum an dem
Liefergegenstand bis zur Tilgung aller aus der Gesch�ftsverbindung oder sonstigen Rechtsgrund
zwischen uns und dem Besteller erwachsenen und noch erwachsener Forderungen vor.
(2) Soweit die G�ltigkeit dieses Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen oder
Formvorschriften im Lande des Bestellers gekn�pft sind, ist der Besteller gehalten, f�r deren
Erf�llung auf seine Kosten Sorge zu tragen.
(3) Der Besteller darf �ber den Liefergegenstand nur im ordnungsgem��en Gesch�ftsgang verf�gen,
andere Verf�gungen, insbesondere Verpf�ndungen der Sicherheits�bertragungen, sind
unzul�ssig. Bei Pf�ndung sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verf�gungen durch Dritte hat
der Besteller uns unverz�glich davon zu benachrichtigen und uns alle Ausk�nfte und Unterlagen
zur Verf�gung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
(4) Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt f�r uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen
entstehen. Im Falle der Verarbeitung, Vermischung und Verbindung unserer Ware mit anderen,
uns nicht geh�renden Waren durch den Besteller, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache
im Verh�ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den �brigen Waren im Zeitpunkt der
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der
neuen Sache, sind wir uns mit ihm dar�ber einig, dass er uns im Verh�ltnis des Wertes der
verarbeitenden, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache an
letzterer Miteigentum einr�umt und diese unentgeltlich f�r uns verwahrt.
(5) Die Forderung aus der Weiterver�u�erung der Vorbehaltsware, und zwar gleich, ob die
Ver�u�erung ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt, tritt der
Besteller schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Ver�u�erung der
Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht uns
geh�renden Waren, gilt die Abtretung der Forderung in H�he des Wertes unserer Vorbehaltsware.
Der Besteller ist so lange, wie er seine Verpflichtung aus dem Vertrage erf�llt, berechtigt,
Forderungen aus der Weiterver�u�erung einzuziehen. Ma�nahmen oder Umst�nde, die unsere
Sicherungsrechte gef�hrden, sind uns unverz�glich unter Angabe aller Details mitzuteilen.
(6) Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und
sonstige Sch�den zu versichern, sofern der Besteller diese Versicherung nicht nachweislich selbst
abgeschlossen hat.
(7) Der Besteller ist verpflichtet, uns unverz�glich Zugriffe dritter Personen auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware und auf die uns abgetretenen Rechte anzuzeigen. Nehmen
wir die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zur�ck, so gilt die R�cknahme nur dann
als R�cktritt vom Vertrage, wenn wir dies dem Besteller ausdr�cklich schriftlich mitteilen.

�15 Erf�llungsort und Gerichtsstand
(1) Erf�llungsort f�r Lieferung und Zahlung ist unsere Hauptsitz in 77770 Durbach.
(2) Bei sich aus dem Vertragsverh�ltnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann,
eine juristische Person des �ffentlichen Rechts oder ein �ffentlich-rechtliches Sonderverm�gen ist
die Klage bei dem Gericht zu erheben, das f�r unseren Hauptsitz zust�ndig ist. Wir sind auch
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
(3) Es gilt ausschlie�lich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze �ber den Internationalen
Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

�16 Annullierungskosten
(1) Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zur�ck, so k�nnen wir unbeschadet die
M�glichkeit nutzen, einen h�heren tats�chlichen Schaden geltend zu machen, 10% des
Verkaufspreises f�r die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und f�r
entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.

�17 Sonstiges
(1) �bertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenem Vertrag
bed�rfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
(2) Wir sind SLVS-Verbotskunde.
(3) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die G�ltigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unber�hrt.
(4) Gem�� BDSG weisen wir darauf hin, das wir �ber Sie entsprechende Daten speichern und
verarbeiten.

Killing
Nematodes
with
Sandwich
Steaming
- Dämpfautomat -
- Sonderdruck -
Einführung in
die Dampftechnik
jetzt kostenlos
drucken